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BSU Legal erweitert sein Anwaltsteam
Rechtsanwalt Alexander Kirfel wurde in das Team von BSU Legal aufgenommen. Einzelheiten zu seiner Laufbahn und zu seinen Tätigkeitsbereichen können dem diesbezüglichen Update entommen werden.
BSU-Update vom 03.04.2017
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Eisenbahnrecht: Erfolge der Wettbewerbsbahnen gegen rechtswidrige Entgelte
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017
Beschluss der Bundesnetzagentur vom 06.02.2017
Seit Jahren setzen sich die Wettbewerbsbahnen und Aufgabenträger gegen rechtswidrige und überhöhte Infrastrukturnutzungsentgelte der Unternehmen des DB-Konzerns zur Wehr. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen hat das LG Frankfurt a. M. die DB Netz AG jüngst zur Rückzahlung sog. Reduzierungsentgelte verurteilt.
Bei der Genehmigung des Trassenpreissystems 2018 der DB Netz AG ist die Bundesnetzagentur zugleich der Kritik einiger Wettbewerber und Aufgabenträger gefolgt und hat u. a. bestimmte Entgelte nur reduziert genehmigt.
BSU-Update vom 22.02.2017
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Eisenbahnrecht: Gutachten zum Verbot lauter Güterwagen
Gutachten im Auftrag des VPI
Als eine mögliche Maßnahme gegen Lärm durch Schienengüterverkehre wird in der Bundesrepublik Deutschland erwogen, ab 2020 den Betrieb von Güterwagen zu verbieten, die bestimmte Lärmwerte nicht einhalten. Sollte das Verbot ausländische Halter nicht erfassen, befürchtet der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e. V. (VPI) Wettbewerbsnachteile.
Der VPI bat deshalb um Prüfung durch BSU Legal, ob und inwieweit ein Verbot rechtlich möglich ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem diesbezüglichen BSU-Update.
BSU-Update vom 10.06.2016
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Eisenbahnrecht: Kartellverfahren zum Fahrkartenvertrieb nach Verpflichtungszusage der DB eingestellt
Mitteilung des Bundeskartellamts vom 24.05.2016
Das Bundeskartellamt hat die 2014 gegen die DB Vertrieb GmbH eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenvertrieb eingestellt. Im Gegenzug geht die DB Vertrieb GmbH Verpflichtungen ein, die den Wettbewerbern der DB AG den Verkauf eigener Fahrkarten erleichtern sollen. Die konkreten Verpflichtungen können Sie der nachfolgend verlinkten Mitteilung des Bundeskartellamts entnehmen.
Mitteilung des Bundeskartellamts
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Eisenbahnrecht/Beihilfenrecht: Beschwerde wegen Finanzierung des Ausbaus der S-Bahn-Linie 13 bei Bonn
Beschwerde zur Europäischen Kommission
Eine Wettbewerbsbahn hat Beschwerde mit der Begründung erhoben, bei dem Ausbau der S-13 komme es zu unzulässigen staatlichen Finanzierungshilfen. Die Beschwerde richtet sich gegen Maßnahmen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR).
BSU-Update vom 01.10.2015
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Eisenbahnrecht: Monopolkommission kritisiert massiv ERegG und Struktur des DB-Konzerns
Sondergutachten der Monopolkommission
In ihrem Sondergutachten Bahn 2015: Wettbewerbspolitik aus der Spur? moniert die Monopolkommission die Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs, kritisiert den Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) und fordert u. a. eine vollständige Trennung der Infrastruktur- und Transportsparten des Konzerns der DB AG.
BSU-Update vom 06.08.2015
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Unionsrecht: Klage gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Kommission
Rechtssache Al-Faqih and Others gg. Europäische Kommission beim Gericht der Europäischen Union
BSU Legal berichtet im jüngsten BSU-Update über ein Verfahren vor dem EuG bezüglich restriktiver Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen sollen.
BSU-Update vom 28.04.2015
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Eisenbahnrecht: DB Netz AG erneut zur Rückzahlung von Regionalfaktoren verurteilt
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 10.02.2015
In der mittlerweile vierten Entscheidung ist die DB Netz AG vom Landgericht Frankfurt a. M. zur Rückzahlung der sog. Regionalfaktoren verurteilt worden.
BSU-Update vom 10.02.2015
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Eisenbahnrecht: Weitere Rückforderungen von Infrastrukturnutzungsentgelten
Es laufen bereits seit Jahren Verfahren gegen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des DB-Konzerns. Aufgabenträger und Wettbewerbsbahnen fordern in zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren an die DB-Unternehmen gezahlte Entgelte zurück - auch in 2014 sehr erfolgreich.
Zum Ende des Jahres 2014 sind wiederum mehrere derartige Klagen erhoben worden. Sie beziehen sich auf Stationsnutzungsentgelte der DB Station&Service AG nach dem Stationspreissystem 2011 und die sog. Regionalfaktoren der DB Netz AG. Die DB Netz AG wurde zuletzt mit Urteil vom 10.12.2014 vom Landgericht Frankfurt a. M. zur Rückzahlung der Regionalfaktoren verurteilt.
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Beihilfenrecht: Fernsehbericht zu Beihilfen im Profifußball
Bericht der ARD-Sendung Monitor am 11.09.2014
Unter dem Titel Profifußball in Deutschland: Steuermillionen für Profit-Unternehmen hat Monitor über den Einsatz öffentlicher Mittel zugunsten von Profifußballclubs berichtet. Der beihilfenrechtliche Hintergrund wurde von Rechtsanwalt Dr. Roman J. Brauner dargestellt.
Fernsehbeitrag der Sendung Monitor
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Beihilfenrecht: ELISA-Workshop für Kommunen
Workshop des European Law Institute for State Aid am 25.09.2014
Die Leitung kommunaler Unternehmen, das Management kommunaler Beteiligungen und die kommunale Wirtschaftsförderung kommen nicht ohne Kenntnis der aktuellen Entwicklungen des europäischen Beihilfenrechts aus, um Spielräume für kommunale Finanzierungsmaßnahmen zu erkennen und zu nutzen sowie Risiken zu vermeiden. ELISA bietet deshalb die Möglichkeit, sich in einem Intensiv-Workshop in den aktuellen beihilfenrechtlichen Rahmen für kommunale Finanzierungsmaßnahmen einzuarbeiten.
Programm zum Workshop EU-Beihilfenrecht für Kommunen
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Beihilfenrecht: EU-Kommission entscheidet zugunsten des Dortmunder Flughafens
Entscheidungen der EU-Kommission vom 23.07.2014
BSU Legal vertritt die Dortmunder Stadtwerke und den Dortmunder Flughafen erfolgreich vor der EU-Kommission. Die EU-Kommission hat Beihilfenprüfverfahren zugunsten des Dortmunder Flughafens beendet.
BSU-Pressemeldung vom 23.07.2014
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Eisenbahnrecht: LG Berlin weist erneut Klagen der DB Station & Service AG ab
Urteile des LG Berlin vom 09.05. und 02.07.2014 - 94 O 4/14 -, -105 O 29/13 -
Wie bereits in zahlreichen früheren Entscheidungen hat das LG Berlin die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB auf die Stationspreissysteme (SPS) und die Unbilligkeit der Entgelte nach dem SPS 05 bestätigt. Die Nachforderungen der DB Station & Service AG hatten keinen Erfolg.
BSU-Update vom 18.07.2014
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Eisenbahnrecht: Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. zu den Stationspreisen rechtskräftig
Beschluss des BGH vom 08.04.2014 - KZR 19/13 -
Wie bereits das Kammergericht in mehreren Entscheidungen hatte das OLG Frankfurt a. M. (Urt. v. 23.04.2013 - 11 U 84/11 (Kart)) die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB auf die Stationspreissysteme (SPS) und die Unbilligkeit der Entgelte nach dem SPS 05 bestätigt. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg.
BSU-Update vom 06.05.2014
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Eisenbahnrecht: FER-Workshop zum Bestandsschutz der Eisenbahn
Workshop der Forschungsstelle für Eisenbahnrecht am 05.06.2014
Der Workshop befasst sich mit nachträglichen Anforderungen an Infrastrukturen und Fahrzeuge. Weiterhin werden die Möglichkeiten der Fahrzeughersteller dargestellt, Planungssicherheit bei der Herstellung von Fahrzeugen zu erlangen.
Programm des FER-Workshops zum Bestandsschutz
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Beihilfenrecht: Verfahren gegen spanische Profifußballclubs
Entscheidungen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat in den förmlichen Prüfverfahren wegen vermuteter staatlicher Beihilfen zugunsten spanischer Profifußball-Vereine ihre Entscheidungen zur Eröffnung der Verfahren veröffentlicht. Aus den Entscheidungen ergeben sich Einzelheiten zu den erfassten Maßnahmen. Näheres ergibt sich aus dem nachfolgend verlinkten BSU Update.
BSU-Update vom 24.03.2014
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Beihilfenrecht: Neue Flughafenleitlinien
Pressekonferenz der Europäischen Kommission am 20.02.2014
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen an Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften festgelegt. Die förmliche Annahme und Veröffentlichung wurde für März 2014 angekündigt. Die Einleitung zur Pressekonferenz finden Sie unter folgendem Link.
Eröffnungsansprache Almunia
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Eisenbahnrecht: FER-Jahrestagung zur Eisenbahninfrastruktur
Tagung der Forschungsstelle für Eisenbahnrecht am 06. und 07.03.2014
Die diesjährige Jahrestagung der FER hat sich sich mit den neuesten Fragen zur Eisenbahninfrastruktur befasst.
Programm zur FER-Jahrestagung 2014
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Beihilfenrecht: Kommission eröffnet Verfahren gegen spanische Profifußballclubs
Presseerklärung der Europäischen Kommission vom 18.12.2013
Die Europäische Kommission hat drei förmliche Prüfverfahren wegen vermuteter staatlicher Beihilfen zugunsten spanischer Profifußball-Vereine eröffnet.
BSU-Update vom 18.12.2013
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Eisenbahnrecht: OVG Rheinland-Pfalz gibt Klage auf EIU-Genehmigung statt
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.12.2013 - 8 A 10050/13.OVG -
Unter Abänderung des Urteils des VG Mainz vom 15.08.2012 hat das OVG Rheinland-Pfalz das Land zur Erteilung der Genehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes für die Strecke Gerolstein - Prüm verurteilt. Sachverständige hatten im Verfahren die Planungen der Klägerin zur Reaktivierung bestätigt. Danach ist insbesondere aufgrund der regionalen Unterstützung und des Bedarfs an Personen- und Güterverkehrsleistungen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich.
Die Genehmigung ist für zehn Jahre zu erteilen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Bericht unter swr.de
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Beihilfenrecht: Grundsatzurteil des EuGH zu Konkurrentenklagen
Urteil des EuGH vom 21.11.2013 - Rechtssache C-284/12 -
Der EuGH hatte Vorlagefragen des OLG Koblenz in einem Verfahren der Lufthansa AG gegen den Betreiber eines Regionalflughafens zu beantworten. Dazu gehörte die Frage, ob und inwieweit nationale Gerichte an eine Entscheidung über die Eröffnung des förmlichen Beihilfenprüfverfahrens durch die Europäische Kommission gebunden sind.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem BSU-Update unter dem nachfolgenden Link.
BSU-Update 24.11.2013
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Eisenbahnrecht: Entscheidungen zur Unbilligkeit der Stationspreise rechtskräftig
Beschlüsse des BGH vom 12.11.2013 - KZR 69/12 - und - KZR 70/12 -
Das Kammergericht hatte in mehreren Verfahren zum Stationspreissystem (SPS) 05 der DB Station & Service AG die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle nach §315 BGB anerkannt und die Entgelte als unbillig bewertet (s. BSU-Updates 04 und 05/2012). Das Unternehmen wurde zu Rückzahlungen verurteilt und Nachforderungen des Unternehmens wurden abgelehnt. Die dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden hat der BGH nunmehr zurückgewiesen.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unser BSU-Update unter dem nachfolgenden Link.
BSU-Update 18.11.2013
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Eisenbahnrecht: OVG Rheinland-Pfalz hat Voraussetzungen der EIU-Genehmigung zu klären
Berufung gegen das Urteil des VG Mainz vom 15.08.2012 - 3 K 945/11.MZ -
Das OVG Rheinland-Pfalz ist derzeit mit der Klärung der genauen Voraussetzungen des § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes befasst. Das VG Mainz hatte die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens aufgrund abweichender Erwartungen des Landes an die Kosten und Erlöse des künftigen Betriebes der Strecke Gerolstein - Prüm verneint. Dagegen hat das OVG Rheinland-Pfalz die Berufung zugelassen.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den Bericht unter dem nachfolgenden Link.
Bericht unter volksfreund.de
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Referendarstelle: Anwaltsstation oder Wahlstation bei BSU Legal
Stellenausschreibung vom 27.05.2013
Interessierten und engagierten Referendarinnen und Referendaren bieten wir die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation in unserem Büro in Dortmund zu absolvieren.Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Stellenausschreibung für Referendariat (PDF-Datei ca. 152 KB)
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Beihilfenrecht: EU Guidelines on State aid to airports and airlines
Die Kommission bereitet neue Leitlinien für staatliche Beihilfen an Flughäfen und Luftfahrtunternehmen vor, die in den nächsten Wochen amtlich bekanntgemacht werden sollen.
BSU-Update vom 26.04.2013 (PDF-Datei ca. 204 KB)
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Beihilfenrecht: Profi-Fußball – EU-Kommission eröffnet Beihilfenprüfverfahren
Die EU-Kommission hat nach Abschluss des europaweiten Auskunftsverfahrens jetzt die ersten Prüfverfahren wegen Maßnahmen zugunsten von fünf niederländischen Profi-Fußballklubs eingeleitet.
BSU-Update vom 12.03.2013 (PDF-Datei ca. 153 KB)
manager magazin online vom 03.04.2013 (PDF-Datei ca. 153 KB)
BSU-Update vom 23.04.2013 (PDF-Datei ca. 204 KB)
Frankfurter Rundschau vom 23.05.2013 (PDF-Datei ca. 995 KB)
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Eisenbahnrecht: Kammergericht bestätigt Billigkeitskontrolle der Stationsnutzungsentgelte der
DB Station & Service AG
Urteile des Kammergerichts vom 29.10.2012 - 2 U 17/09 Kart - und - 2 U 10/09 Kart-
Das Kammergericht ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt und hat die Anwendbarkeit von §315 BGB auf das Stationspreissystem (SPS) 05 bestätigt. Weiteren Vortrag der DB Station & Service AG zur angeblichen Billigkeit hat das Gericht nicht zugelassen und die Klagen des Unternehmens abgewiesen. Die Berufungen der Wettbewerbsbahnen waren damit erfolgreich.
Einzelheiten zur Entscheidung und zu den Konsequenzen für das SPS 2011 finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 29.10.2012 (PDF-Datei ca. 200 KB)
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Eisenbahnrecht : LG Berlin bestätigt erneut Unbilligkeit der Stationsnutzungsentgelte
Urteil des LG Berlin vom 19.09.2012 - 38 O 271/11 -
Das LG Berlin hatte über eine weitere Klage einer Wettbewerbsbahn auf Rückzahlung von Stationsnutzungsentgelten zu entscheiden. Das LG Berlin bestätigte die Entscheidung der Kartellkammer (s. Meldung zum Urteil vom 28.02.2012), stellte die Unbilligkeit der auf Grundlage des SPS 05 berechneten Entgelte fest und gab der Klage auf Rückforderung statt.
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Eisenbahnrecht – Stationspreissystem gekippt: LG Berlin bestätigt Unbilligkeit der
Stationsnutzungsentgelte der DB Station & Service AG
Urteil des LG Berlin vom 28.02.2012 - 16 O 29/11 Kart -
Das LG Berlin hatte über die Klage einer Wettbewerbsbahn auf Rückzahlung von Stationsnutzungsentgelten zu entscheiden, die auf Grundlage des Stationspeissystems (SPS) 05 berechnet worden waren. Die Wettbewerbsbahn machte Verstöße gegen das Kartell- und Eisenbahnrecht sowie die Unbilligkeit gem. § 315 BGB geltend. Das Unternehmen forderte die Differenz zu den geringeren Entgelten nach dem Preisstand 2004 zurück.
Das LG Berlin bestätigte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (s. Meldung zum Urteil vom 18.10.2011) die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle. Es stellte die Unbilligkeit der auf Grundlage des SPS 05 berechneten Entgelte fest und gab deshalb der Klage auf Rückforderung statt.
Einzelheiten zur Entscheidung und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 28.03.2012 (PDF-Datei ca. 200 KB)
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Eisenbahnrecht – Regionalfaktor gekippt: OLG Frankfurt a. M. bestätigt
Unbilligkeit der Trassennutzungsentgelte der DB Netz AG
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.01.2012 - 11 U 43/09 -
Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt a. M. ging es um eine Nachforderung der DB Netz AG hinsichtlich einbehaltener Entgelte nach dem TPS 05. Die beklagte Wettbewerbsbahn berief sich insoweit auf zahlreiche Verstöße u. a. der in der Klageforderung enthaltenen Regionalfaktoren gegen das Kartell- und Eisenbahnrecht sowie auf die Unbilligkeit gem. § 315 BGB.
Das OLG Frankfurt a. M. wies die Klage der DB Netz AG auf Nachzahlung von Trassennutzungsentgelten aufgrund der Unbilligkeit der Entgelte zurück. Es bestätigte damit die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle und die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast der EIU, die eine Offenlegung der Kalkulation im Einzelnen erfordert. Dem war die DB Netz AG nicht hinreichend nachgekommen.
Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 18.01.2012 (PDF-Datei ca. 200 KB)
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EU-Beihilfenrecht: Neues Regelungspaket für Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
Beschluss und Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 - K(2011) 9380, 9404 und 9406 endgültig-
Die Kommission hat die Regelungen für Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut sind, neu gefasst. Darin werden Vorgaben des sog. Monti-Kroes-Paketes aus 2005, das die Bedingungen für (staatliche) Ausgleichsleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge regelt, ersetzt. Das betrifft insbesondere die Finanzierung von Krankenhäusern sowie - innerhalb bestimmter Obergrenzen - Flughäfen und Seehäfen.
Beihilfenrechtliche Vorgaben sind insbesondere von öffentlichen Unternehmen bei ihren Jahresabschlüssen ab 2010 zu berücksichtigen (vgl. IDW PS 700). Das betrifft vor allem die Risiken aufgrund möglicher Konkurrentenklagen (vgl. die Meldung zum BGH-Urteil vom 10.02.2011). Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unser aktuelles BSU-Update.
BSU-Update vom 16.01.2012
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Referendarstelle: Anwaltsstation oder Wahlstation bei BSU Legal
Stellenausschreibung vom 28.11.2011
Interessierten und engagierten Referendarinnen und Referendaren bieten wir die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation in unserem Büro in Dortmund zu absolvieren.Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Stellenausschreibung für Referendariat (PDF-Datei ca. 200 KB)
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Eisenbahnrecht – BGH bestätigt Billigkeitskontrolle der Infrastrukturentgelte
Urteil des BGH vom 18.10.2011 - KZR 18/10 -
Das OLG München und das OLG Düsseldorf hatten die Unbilligkeit der Erhöhung der Stornierungsentgelte der DB Netz AG festgestellt und sich dabei auf die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB gestützt. Hiergegen wandte sich das DB-Unternehmen mit seiner Revision.
Die Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle hat der BGH nun bestätigt. Die (parallele) eisenbahnaufsichtliche Kontrolle anhand des Eisenbahnrechts schließe eine zivilgerichtliche Überprüfung nicht aus. Die Infrastrukturunternehmen müssen deshalb im Streitfall die Billigkeit der Entgelte darlegen und ihre Kalkulation offenbaren.
Einzelheiten zur Übertagbarkeit auf sämtliche Eisenbahninfrastrukturentgelte und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen finden Sie in unserem diesbezüglichen Update.
BSU-Update vom 21.10.2011 (PDF-Datei ca. 200 KB) BGH-Urteil vom 18.10.2011 (PDF-Datei ca. 900 KB)
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Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur geht gegen DB Station & Service AG vor
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 06.06.2011 – 10.050-F-10-802 –
Zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beantragten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Überprüfung eines Vertragsangebotes der DB Station & Service AG (DB StuS). Die EVU beanstandeten die vorgesehene Abrechnung anhand der angemeldeten Zuglänge, obwohl tatsächlich kürzere Züge eingesetzt werden sollten. Zudem wandten sich die EVU gegen die Forderung von Abschlagszahlungen. Beide Vorgaben seien im bestehenden Rahmenvertrag nicht vorgesehen und ein neuer Vertrag sei nicht geschlossen worden.
Die BNetzA verpflichtete die DB StuS, die vom Angebot des Unternehmens erfassten Stationspreise auf Grundlage der tatsächlichen Zuglängen zu bestimmen. Wenn für die Stationspreisbildung die Zuglänge als Differenzierungskriterium herangezogen werde, müssten wegen des Diskriminierungsverbotes für Züge mit einer vergleichbaren Länge grundsätzlich gleiche Entgelte verlangt werden. Ein davon abweichender Vertrag sei nicht – auch nicht konkludent durch die bereits erfolgte Stationsnutzung – zustande gekommen.
Die BNetzA erklärte zudem die Forderung von Abschlagszahlungen im Angebot der DB StuS für rechtswidrig. Der bestehende Rahmenvertrag werde nicht durch eine Anpassung der Infrastrukturnutzungsbedingungen überlagert. Schließich dürfe die entsprechende Klausel auch anderen Unternehmen gegenüber nicht mehr angewendet werden, da durch bestehende Rahmenverträge ohne eine solche Regelung die Abschlagszahlungen nicht von allen Zugangsberechtigten verlangt werden könnten.
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Planungsrecht/Umweltrecht – Rechtsschutz für Umweltverbände
Urteil des EuGH vom 12.05.2011 – C-115/09 –
Der EuGH hatte über Vorlagefragen des OVG NRW im Rahmen eines dortigen Klageverfahrens gegen das Steinkohlekraftwerk in Lünen zu entscheiden. Das OVG bat um Klärung, ob eine Beschränkung des Rechtsschutzes für Umweltverbände auf solche umweltbezogenen Vorschriften europarechtskonform ist, die den Schutz Einzelner bezwecken. Das betraf die Vereinbarkeit des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) mit der zugrundeliegenden Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten).
Der EuGH stellte die Europarechtswidrigkeit einer solchen Beschränkung der Klagemöglichkeiten der Umweltverbände fest. Zugleich entschied das Gericht, dass sich ein Umweltverband bei einer Klage unmittelbar auf die Richtlinie stützen kann, wenn das nationale Recht eine solche Klage nicht zulassen sollte.
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EU-Beihilfenrecht, Konkurrentenklagen – BGH: Durchführungsverbot ist Schutzgesetz
nach § 823 Abs. 2 BGB
Urteile des BGH vom 10.02.2011 - I ZR 213/08, I ZR 136/09 -
Fluggesellschaften hatten gegen gemischtwirtschaftliche Flughafenbetreiber im Wege der Stufenklage u. a. auf Auskunft über Ryanair Ltd. gewährte Begünstigungen sowie deren Rückforderung geklagt. In beiden Fällen hatte die EU-Kommission Prüfverfahren zu möglichen staatlichen Beihilfen eröffnet.
Der BGH hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass das Durchführungsverbot Rechte der Einzelnen begründet, die von den nationalen Gerichten zu beachten und zu schützen sind. Die Gerichte müssen grundsätzlich einer Klage auf Rückzahlung von unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gezahlter Beihilfen stattgeben.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Die Grundsatzurteile des BGH sind über den hier betroffenen Luftfahrtsektor hinaus von weitreichender Bedeutung. Während Instanzgerichte es bislang abgelehnt haben, das Durchführungsverbot als Schutzgesetz anzusehen, steht das Gegenteil nunmehr fest."
BSU-Update zum Konkurrentenschutz bei illegalen Beihilfen (PDF-Datei ca. 220 KB)
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Eisenbahnrecht/Vergaberecht – BGH: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden
Beschluss des BGH vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 -
Der BGH hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren den Antrag eines Wettbewerbers der DB Region NRW GmbH (DB Regio) für begründet e rklärt. Die Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes seien gegenüber den vergaberechtlichen Bestimmungen nachranging. Es handele sich auch nicht um eine Dienstleistungskonzession, die dem vergabrechtlichen Nachprüfungsverfahren entzogen sein könnte. Es greife schließlich keine Ausnahme nach der Vergabeverordnung für Personennahverkehrsleistungen.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
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Eisenbahnrecht/Vergaberecht – BGH: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden
Beschluss des BGH vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 -
Der BGH hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren den Antrag eines Wettbewerbers der DB Region NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt. Die Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes seien gegenüber den vergaberechtlichen Bestimmungen nachranging. Es handele sich auch nicht um eine Dienstleistungskonzession, die dem vergabrechtlichen Nachprüfungsverfahren entzogen sein könnte. Es greife schließlich keine Ausnahme nach der Vergabeverordnung für Personennahverkehrsleistungen.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
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Eisenbahnrecht – VG Greifswald: Kein Nebeneinander zweier Infrastrukturunternehmen
Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011 - 4 A 1004/08 -
Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) klagte gegen den Widerruf seiner EIU-Genehmigung nach § 6 AEG. Zwischenzeitlich war einem anderen EIU für dieselbe Strecke eine EIU-Genehmigung erteilt worden, die nicht angefochten worden war. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen.
Das VG Greifswald begründete seine Entscheidung damit, dass die ursprüngliche Genehmigung nicht wieder aufleben könne, weil die Genehmigung für das derzeit tätige EIU schon bestandskräftig sei. Die erste EIU-Genehmigung habe sich dadurch erledigt, da ein Nebeneinander zweier Genehmigungen für verschiedene EIU nach dem AEG unzulässig sei. Nur so könne die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach § 4 Abs. 1 AEG gewährleistet werden. Das gelte auch für die Verpflichtung aus § 14 AEG, zu einer bestimmten Infrastruktur Zugang zu gewähren.
Urteil des VG Greifswald vom 02.02.2011 (PDF-Datei ca. 400 KB)
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Eisenbahnrecht – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der DB Netz AG zurück
Beschluss des BGH vom 29.06.2010
Der BGH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.20.2009 - VI - U (Kart) 4/09 - (s. u.) zurückgewiesen.Damit ist diese Entscheidung, die eine umfassende zivilgerichtliche Kontrolle der Infrastrukturnutzungsentgelte bestätigt hat, rechtskräftig.
Näheres zum Beschluss des BGH ist im BSU-Update vom 26.07.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 26.07.2010 (PDF-Datei ca. 190 KB)
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Vergaberecht – Aufträge über öffentliche Krankentransportleistungen
Urteil des EuGH vom 29.04.2010 - C-160/08 -
Der EuGH hatte über eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung insbesondere von Pflichten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu entscheiden. Die Kommission sah diese Pflichten dadurch verletzt, dass Notfall- und Krankentransportleistungen nicht öffentlich ausgeschrieben bzw. nicht transparent vergeben worden seien und eine Bekanntmachung über vergebene Aufträge fehle.
Die Bundesrepublik Deutschland berief sich demgegenüber u. a. darauf, dass es sich um hoheitliche Tätigkeiten handele. Jedenfalls gehe es um "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", die von den maßgeblichen Vorschriften nicht erfasst würden (Art. 86 Abs. 2 EG).
Der EuGH folgte der Einordnung als hoheitliche Tätigkeit nicht, da es an den erforderlichen Vorrechten oder Zwangsbefugnissen fehle. Vorfahrtsrechte nach der Straßenverkehrsordnung und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen genügten nicht. Gleichwohl könne die Verletzung von Pflichten zur öffentlichen Ausschreibung bzw. transparenten Vergabe nicht geprüft werden, da die Kommission die Anwendbarkeit der entsprechenden Vorschriften nicht hinreichend dargelegt habe.
Anderes gelte für die Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse der Auftragsvergabe. Die Vorschrift des Art. 86 Abs. 2 EG befreie nicht von dieser Pflicht. Notfalltransportleistungen könnten zwar "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" sein. Es sei jedoch nicht ersichtlich, dass die Bekanntmachung die Erfüllung dieser Aufgabe verhindere. Die Bundesrepublik Deutschland habe somit die Pflicht zur Bekanntmachung verletzt.
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Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG: Bundesnetzagentur erklärt Regionalfaktoren für ungültig
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 05.03.2010
Die DB Netz AG sieht in ihrem Trassenpreissystem (TPS) für bestimmte Regionalnetze einen sog. Regionalfaktor vor. Dieser führt zur Erhöhung des Entgelts im Rahmen des Schienenpersonennahverkehrs.
Die Bundesnetzagentur hat der DB Netz AG nunmehr verboten, die Regionalfaktoren ab der Netzfahrplanperiode 2010/2011 noch zu verwenden. Der Faktor behindere den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes rechtswidrig. Der DB Netz AG sei es nicht gelungen, den Faktor sachlich oder rechnerisch nachvollziehbar zu begründen.
Näheres zum Bescheid ist im BSU-Update vom 09.03.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 09.03.2010 (PDF-Datei ca. 210 KB)
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Eisenbahnrecht – VG Köln bestätigt Beanstandung der
Stationspreisliste durch die Bundesnetzagentur
Beschluss des VG Köln vom 26.02.2010 – 18 L 51/10 -
Die DB Station & Service AG nahm zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vor und führte ein neues Preissystem für die Stationsnutzung ein (SPS 05). Mit Bescheid vom 10.12.2009 hatte die Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise festgestellt (s. Meldung unten). Dagegen ist das Konzernunternehmen im Wege des Widerspruchs und mit einem Eilantrag vorgegangen.
Das VG Köln hat den Antrag abgelehnt. Zur Überzeugung des Gerichts spreche vieles für die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Bundesnetzagentur. Bei summarischer Prüfung durch das Gericht habe die Bundesnetzagentur zu Recht einen Verstoß der Stationspreisliste gegen das Eisenbahnrecht angenommen. Der DB Station & Service AG sei es nicht gelungen, die Preisberechnung für die verschiedenen Kategorien umfassend durch sachliche Kriterien zu begründen.
Näheres zur Entscheidung ist im BSU-Update vom 03.03.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 03.03.2010 (PDF-Datei ca. 300 KB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Zuschläge der DB Netz AG für Änderungsbestellungen rechtswidrig
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.10.2009 – VI - U (Kart) 4/09 -
Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Güterverkehrsunternehmens gegen die DB Netz AG auf Rückzahlung von Zuschlägen für Änderungsbestellungen und Feststellung der Unverbindlichkeit der Zuschläge zu entscheiden. Das Unternehmen rügte die Unbilligkeit der Zuschläge sowie die für eine kartellrechtliche Rechtfertigung fehlenden Mehrkosten.
Das OLG hat die Bedenken des Verkehrsunternehmens bestätigt. Die Preisbestimmung sei nichtig. Unabhängig von Mehrkosten sei die Regelung zudem unbillig. Die Billigkeit habe die DB Netz AG darzulegen, woran es fehle. Näheres dazu ist im BSU-Update vom 16.02.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 16.02.2010 (PDF-Datei ca. 200 KB)
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Eisenbahnrecht – Stationspreissystem rechtswidrig
Bescheid der Bundesnetzagentur vom 10.12.2009 – 705-07-038 -
Die DB Station & Service AG hat zum 01.01.2005 einen Systemwechsel vorgenommen und ein neues Preissystem für die Stationsnutzung eingeführt (SPS 05). Aufgrund der damit verbundenen Preiserhöhungen sowie der systembedingten Wettbewerbsbeeinträchtigungen ist das SPS 05 auf umfassende Kritik seitens der Wettbewerbsbahnen und der Aufgabenträger gestoßen. Es laufen dazu zahlreiche zivilgerichtliche Verfahren, in denen die EVU die Unwirksamkeit des Preissystems und die Unbilligkeit der Preise geltend machen.
Mit Bescheid vom 10.12.2009 hat die Bundesnetzagentur die Rechtswidrigkeit der Stationspreise und damit die Auffassung der Kritiker bestätigt. Der DB Station & Service AG wird die Anwendung der Stationspreisliste über den 30.04.2010 hinaus verboten. Näheres dazu und zur Rückforderung überzahlter Entgelte sind im BSU-Update vom 05.01.2010 dargestellt.
BSU-Update vom 05.01.2010 (PDF-Datei ca. 300 KB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Hannover vom 22.09.2009 – 18 O 253/04 -
Das Landgericht Hannover hat die DB Netz AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten an eine Wettbewerbsbahn verurteilt. Das Gericht hat sich der bisherigen Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Trassenpreissystems (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns angeschlossen.
Die Kartellrechtswidrigkeit sei auch dann anzunehmen, wenn die Infrastrukturentgelte an einen Aufgabenträger "durchgereicht" würden. Die unbillige Diskriminierung durch das Preissystem führe bereits zu einer Behinderung der Wettbewerbsbahn. Zudem ergäben sich konkrete Nachteile im Rahmen der Vergabe der Verkehrsleistungen.
Text der Entscheidung (LG Hannover) (PDF-Datei ca. 3 MB)
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Eisenbahnrecht – Bundesnetzagentur verpflichtet DB Netz AG zur Trassenpreisminderung
Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG zur Minderung von Trassenentgelten bei infrastrukturellen Mängeln verpflichtet. Es verstoße gegen das Disriminierungsverbot und das darin enthaltene Äquivalenzprinzip, wenn das volle Entgelt sowohl für ordnungsgemäße als auch für mangelhafte Anlagen erhoben werde.
Die Bundesnetzagentur hat damit das Minderungsrecht der EVU anerkannt. Dazu heißt es: "Der Preis muss der Leistung entsprechen. Wird weniger geleistet, darf auch nicht der volle Preis erhoben werden, sonst würde diskriminiert".
Die Minderung müsse dabei eigeninitiativ erfolgen, so dass kein Verlangen des Nutzers erforderlich ist. Die DB Netz AG wurde zur entsprechenden Anpassung ihrer Schienenetznutzungsbedingungen zum 01. November 2009 verpflichtet.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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Krankenhausrecht – Rechnungsnachforderung eines Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse
Urteil des Bundesozialgerichts vom 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 -
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte über die Klage eines Universitätskrankenhauses gegen eine Krankenkasse zu entscheiden, mit der das Krankenhaus eine Rechnungsnachforderung geltend machte. Eine erste "Endabrechnung" wurde von der Krankenkasse zeitnah beglichen. Mehr als zwei Jahre später besserte das Krankenhaus die Rechnung nach und verlangte einen zusätzlichen Betrag.
Auf die Berufung der Krankenkasse hin wies das BSG die Klage ab. Die Nachberechnung sei unzulässig. Nachforderungen unterlägen den Grundsätzen von Treu und Glauben. Die Krankenkasse habe danach auf den Bestand der ersten Rechnung vertrauen dürfen, da kein Vorbehalt erklärt worden sei, keine offensichtlichen Fehler korrigiert worden seien und die Nachberechnung mehr als zwei Jahre nach der ersten Rechnung nicht zeitnah erfolgt sei.
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Krankenhausrecht/Krankenhausplanungsrecht – Anfechtung der Aufnahme
eines anderen Krankenhauses in den Krankenhausplan
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2009 - 1 BVR 3405/08 -
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte über die Verfassungsbeschwerde eines Plankrankenhauses zu entscheiden, dass die Aufnahme eines anderen Krankenhauses in den Krankenhausplan angefochten hatte. Die Beschwerdeführerin befürchtete die spätere Herausnahme aus dem Krankenhausplan aufgrund der entstandenen Überkapazität.
Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Durch die Aufnahme des anderen Krankenhauses werde Art. 12 GG nicht verletzt, da dieser nicht vor Konkurrenz schütze. Anderes könne bei einer Auswahlentscheidung gelten, die im zu entscheidenden Fall nicht erfolgt sei. Die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 ABs. 4 GG werde ebenfalls nicht verletzt, da die Beschwerdeführerin durch eine Anfechtung ihrer zukünftigen Herausnahme aus dem Krankenhausplan hinreichend geschützt sei.
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Krankenhausrecht – Krankenhauszulassung gem. § 116 b SGB V berührt Rechte der KV nicht
Beschluss des SG Hannover vom 04.02.2009 - S 16 KA 654/08 ER -
Das Sozialgericht (SG) Hannover hatte über den Eilantrag eines Krankenhauses zu entscheiden, mit dem dieses die sog. Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Genehmigung nach § 116 b SGB V verlangte. Das Krankenhaus war zur ambulanten Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen worden. Dagegen hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen Klage erhoben.
Das SG stellte zunächst fest, dass die Klage der KV aufschiebende Wirkung entfaltet habe, so dass die Genehmigung noch nicht umgesetzt werden konnte (sog. aufschiebende Wirkung der Klage). Der Sofortvollzug sei jedoch anzuordnen, so dass die Genehmigung trotz der Klage nunmehr ausgenutzt werden könne. Die Klage der KV habe keine Aussicht auf Erfolg. Ihre Rechte würden durch die Genehmigung nicht berührt. Das gelte auch für den Sicherstellungsauftrag.
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Eisenbahnrecht – Wiehltalbahn darf Ladestraße weiter unentgeltlich nutzen
Urteil des OLG Köln vom 19.12.2008 – 6 U 125/08 –
Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln zugunsten der Wiehltalbahn bestätigt. Mit Urteil vom 04.06.2008 – 14 O 451/07 – hatte das LG Köln eine Klage der Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft, an der die Gemeinde Wiehl beteiligt ist, hatte gegen die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH auf Unterlassung der Benutzung des Teils einer Ladestraße und Zahlung für die bisherige Nutzung geklagt.
Das Oberlandesgericht folgte dem Landgericht darin, dass einem Unterlassungsanspruch der Klägerin aus ihrem Grundstückseigentum wie auch einem Zahlungsanspruch die fortbestehende Widmung der Grundstücke für Zwecke des Bahnverkehrs entgegenstehe. Eine Entwidmung/Freistellung von Bahnbetriebszwecken sei nicht festzustellen.
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EU-Beihilfenrecht - Informationspflichten der beihilfegewährenden Stelle
Urteil des BGH vom 06.11.2008 – III ZR 279/07 -
Der BGH hatte über die Klage einer Behörde zu entscheiden, die Beihilferückforderungsansprüche gegenüber dem Sicherungsgeber für solche Rückforderungen geltend machte. Dieser hielt der Behörde einen Schadensersatzanspruch entgegen, da er nicht hinreichend über die fehlende Notifizierung der Beihilfe informiert worden sei.
Der BGH bestätigte die Klageabweisung zu Gunsten des Sicherungsgebers. Dem Sicherungsgeber komme ein Schadensersatzanspruch zu. Kardinalpflicht der beihilfegewährenden Stelle sei, beabsichtigte Beihilfen bei der Europäischen Kommission anzumelden. Sie hätte den Sicherungsgeber auf das Risiko der Rückforderung wegen fehlender Notifizierung hinweisen müssen.
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Vergütungsrecht – Vergütung ambulanter Notfallbehandlung im Krankenhaus
Urteile des BSG vom 17.09.2008 - B 6 KA 46 und 47/07 R -
Ein Krankenhaus klagte gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Saarlandes, da diese für ambulante Notfallbehandlungen lediglich die mit 200 Punkten bewertete Gebührennummer 01218 des EBM 200plus zugrundegelegt hatte. Dadurch sah sich das Krankenhaus gegenüber den niedergelassenen Ärzten benachteiligt, die gleiche Leistungen anhand der mit 500 Punkten bewerteten Gebührennummer 01210 vergütet bekamen.
Die KV hielt dem unter anderem entgegen, die Krankenhäuser könnten im Unterschied zu den niedergelassenen Ärzten die Gebührennummer 01218 mehrfach pro Quartal und Patient abrechnen. Zudem hätten die Krankenhäuser geringere Kosten durch die Abwicklung im laufenden Betrieb. Das rechtfertige eine Ungleichbehandlung.
Das Bundessozialgericht gab den Klagen des Krankenhauses statt. Die unterschiedliche Bewertung verstoße gegen den Gleichheitssatz. Die Mehrfachabrechnung gleiche den geringeren Punktwert nicht aus, da die weit überwiegende Zahl der Notfallpatienten nicht mehrfach im selben Quartal eine entsprechende Behandlung benötige. Die Krankenhäuser könnten die ambulanten Notfallbehandlungen auch nicht ohne hinreichende organisatorische Vorkehrungen durchführen.
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Eisenbahnrecht – Trassenpreissystem der DB Netz AG weiterhin rechtswidrig
Urteil des LG Berlin vom 21.08.2008 – 91 O 95/06 Kart -
Mit Urteil vom 21.08.2008 hat das LG Berlin eine Klage der DB Netz AG gegen eine Güterbahn abgewiesen und der Widerklage teilweise stattgegeben. Die DB Netz AG hatte u. a. einbehaltene Trassenkosten nach dem TPS 01 eingeklagt. Die Wettbewerbsbahn forderte insbesondere Zuschläge für Sondertrassen zurück.
Das Landgericht wies die Klage der DB Netz AG mit der Begründung ab, das Trassenpreissystem sei aufgrund der Vergünstigung für die sog. Zubringertrassen unbillig und deshalb unverbindlich. Es verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Verbot der Quersubventionierung. Die Wettbewerbsbahn könne die Zuschläge für Sondertrassen zurückverlangen. Ohne Nachweis eines Mehraufwandes seien Zuschläge unzulässig.
Das Gericht wies die Klage der DB Netz AG auch hinsichtlich der Forderung von Entgelten nach dem Anlagenpreissystem zurück. Die DB Netz AG hätte ihre Preiskalkulation offen legen müssen, um die Billigkeit des Anlagenpreissystems zu belegen.
Text der Entscheidung (LG Berlin) (PDF-Datei ca. 4 MB)
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Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Beschluss des OVG NRW vom 07.07.2008 – 20 A 802/07 -
Das OVG Münster hat den Berufungszulassungsantrag des Landes NRW gegen das Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 (- 18 K 1195/06 -, siehe Bericht unten) abgelehnt. Das Urteil des VG Köln ist damit rechtskräftig.
Das VG Köln hatte zuvor über die Klage des die Wiehltalbahn betreibenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Erteilung der Betriebsgenehmigung zu entscheiden, nachdem das beklagte Land lediglich monatliche Verlängerungen der Genehmigung gewährte, die es vom Fortbestand des Pachtvertrages über die Grundstücke abhängig machte. Das VG befand die Handhabung des Landes für rechtswidrig, weil die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis (Pachtvertrag) keine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG sei. Das Gericht verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer der Betriebsgenehmigung beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.
Text der Entscheidung (OVG NRW) (PDF-Datei ca. 500 KB)
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Eisenbahnrecht – Duldungspflicht des Grundstückseigentümers
Urteile des LG Bonn vom 03.06.2008 - 10 O 396/07 + 400/07-
Urteile des LG Köln vom 04.06.2008 - 14 O 451/07 + 505/07-
Mit Urteilen vom 3. und 4. Juni 2008 haben das Landgericht Bonn und das Landgericht Köln die Klagen der Stadt Waldbröl und der Gemeinde Reichshof bzw. die Klagen der Stadt Wiehl und der Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH gegen den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V. und die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH abgewiesen.
Die Anliegerkommunen und die OWG haben mit ihren Klagen versucht, dem Förderkreis und der RSE die Grundlage für den Betrieb der Wiehltalbahn zu entziehen, indem sie die Herausgabe der für den Eisenbahnbetrieb benötigten Grundstücke und Unterlassen der weiteren Benutzung verlangten. Damit sind sie nun erneut gescheitert.
Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut: "Die Klagewelle der Kommunen und der OWG hat einen erneuten Rückschlag erfahren. Bislang waren sie stets erfolglos. Außer Spesen nichts gewesen."
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Eisenbahnrecht – Pflichten des Halters von Eisenbahnfahrzeugen
Beschluss des OVG NRW vom 21.05.2008 - 9 A 2725/06 -
Ein Halter von Eisenbahnfahrzeugen klagte gegen eine Gebührenforderung des Eisenbahnbundesamtes für eine stichprobenartige Untersuchung eines Fahrzeugs. Der nichtselbständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmende Halter vertrat die Auffassung, das während des laufenden Betriebs allein das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sei.
Die Klage war vom Verwaltungsgericht abwiesen worden. Das OVG ließ die Berufung nicht zu. § 32 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes lasse sich keine ausschließliche Verantwortlichkeit des EVU entnehmen. Der Halter habe dabei nicht nur für die planmäßig wiederkehrenden Untersuchungen zu sorgen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sehe insoweit lediglich Höchstfristen vor. Der Halter sei immer für die Sicherheit der Fahrzeuge neben dem EVU verantwortlich.
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Planungsrecht – Rücksichtnahme auf Lichtrechte
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2008 – 10 A 2795/05 –
Einem Bauherrn wurde ein Bauvorbescheid für die grenzständige Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses erteilt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Aufhebung des Bauvorbescheides, weil durch das Vorhaben Fenster in der Giebelwand seines Wohnhauses verschlossen würden, obgleich zu Gunsten seines Grundstücks Lichtrechte grundbuchlich eingetragen waren.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Bauvorbescheid könne nicht aufgrund der zugunsten des Nachbargrundstücks grundbuchlich eingetragenen Lichtrechte versagt werden. Die Lichtrechte beträfen nur die privatrechtliche Beziehung der Grundstücksnachbarn zueinander.
Dem folgte das OVG nicht. Im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes als Teil des „Einfügens“ gem. § 34 BauGB seien auch privatrechtliche Positionen zu beachten. Das gelte insbesondere für die Lichtrechte, da sie zum Zeitpunkt der Errichtung des klägerischen Gebäudes noch nicht öffentlich-rechtlich gesichert werden konnten.
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Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des BVerwG vom 25.10.2007 - BVerwG 3 C 51.06 -
Das BVerwG hat das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 - 8 A 10478/05.OVG - (siehe Meldung unten) zur Betriebspflicht der DB Netz AG bestätigt. Das BVerwG geht ebenfalls von der Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Strecke Stromberg - Morbach aus. Es stellt klar, dass die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) zum betriebssicheren Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederherstellungspflicht umfasst.
Gegenüber dieser Pflicht kann sich die DB Netz AG nicht auf die fehlende Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen wegen unzureichender Trassenerlöse berufen, die Unterhaltung der Strecke aus eigenem Entschluss einstellen und die Strecke sperren. Der Gesetzgeber hat mit dem in § 11 AEG formalisierten Stilllegungsverfahren den Weg vorgebeben, wie sich die EIU in einer solchen Situation von ihrer Unterhaltungspflicht befreien können. Eine Umgehung dieses Verfahrens durch so genannte schwarze Stilllegungen ist demgegenüber verboten.
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Eisenbahnrecht – TPS 01/Sondertrassenzuschläge
Beschluss des OVG NRW vom 31.08.2007 - 13 A 108/07 -
Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung des VG Köln zur Unzulässigkeit der Sondertrassenzuschläge. Den Antrag auf Zulassung der Berufung der DB Netz AG wies das Gericht zurück. Damit ist das Urteil des VG Köln vom 20.10.2006 - 18 K 2670/05 - (s. Meldung unten) rechtskräftig.
Ein erhöhtes Entgelt für die Bestellung von Sondertrassen sei schon deshalb nicht gerechtfertigt, da der von der Klägerin behauptete Bearbeitungsmehraufwand nicht überzeugend und nicht nachgewiesen sei. Wenn man der Klägerin Gestaltungsspielraum zugestehe, seien die Zuschläge willkürlich. Die Klägerin nutze als marktmächtiges Unternehmen eine Zwangslage der Konkurrenzunternehmen aus und benachteilige diese im Wettbewerb, ohne dass ein rechtfertigender sachlicher Grund für einen Zuschlag bestehe oder dargetan sei. Im Ergebnis entspricht die Entscheidung des OVG NRW dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 - 7 U (Kart) 3/06 u. 5/06 - (s. Meldung unten), wonach auch die Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen unzulässig sind.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Der Weg für die Rückforderungen bezahlter Sondertrassenzuschläge steht nach der Entscheidung offen."
Text der Entscheidung (OVG NRW) (PDF-Datei ca. 479 KB)
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Eisenbahnrecht – Widmung einer Ladestraße
Beschluss des LG Köln vom 06.06.2007 – 14 O 257/07 –
Das LG Köln hat eine private Immobiliengesellschaft (GmbH) zur Duldung des Betriebs einer Ladestraße auf ihren Grundstücken und zur Entfernung dort abgeladener Felsbrocken verpflichtet. Damit hat sich das LG im Ergebnis dem VG Köln angeschlossen, das in seinem Urteil vom 26.01.2007 – 18 K 1195/06 – (siehe Meldung unten) eine Duldungspflicht des Eigentümers aus der eisenbahnrechtlichen Widmung hergeleitet hat.
Die GmbH hatte die Steine trotz der kurz zuvor ergangenen Entscheidung des VG Köln auf der Ladestraße abgeladen, um diese zu blockieren. Mitgesellschafter der GmbH ist die örtliche Gemeinde, Geschäftsführer der Bürgermeister.
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Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Beschluss des VG Köln vom 28.02.2007 – 18 L 257/07 -
Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die Verlängerung der Genehmigung für den Betreiber der Wiehltalbahn trotz des Urteils des VG Köln vom 26.01.2007 (– 18 K 1195/06 -, siehe Bericht unten) verweigerte, wurde das Land vom VG Köln im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine Genehmigung für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur zu erteilen.
Das Land lehnte es ab, dem Betreiber der Wiehltalbahn bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens eine vorläufige Genehmigung zu erteilen, weil der Mietvertrag von den Gemeinden zum 28.02.2007 gekündigt worden sei. Auf das Bestehen eines Mietvertrags kommt es nach Ansicht des VG Köln jedoch nicht an.
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteile des OLG Düsseldorf vom 07.02.2007 – VI-U (Kart) 3/06 und 5/06 -
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verurteilungen der DB Netz AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten durch das LG Düsseldorf (Urteil vom 11.01.2006 – 12 O 524/04 –) und das LG Duisburg (Urteil vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –, siehe Meldung unten) bestätigt. Darin ist das Trassenpreissystem (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB Konzerns als diskriminierend und kartell- bzw. eisenbahnrechtswidrig eingestuft worden. Das OLG hat die Revision in beiden Fällen nicht zugelassen.
Das OLG hat das Urteil des LG Duisburg auch insoweit bestätigt, als danach die Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen eine unbillige Behinderung im Sinne des Kartellrechts darstellen. Für eine Erhebung der Zuschläge fehle es an der sachlichen Rechtfertigung, da kein zusätzlicher Mehraufwand ersichtlich sei.
Die DB Netz AG könne sich auch nicht auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, wonach Einwendungen gegen Abrechnungen innerhalb bestimmter Fristen zu erheben sind. Eine solche Klausel könne jedenfalls nicht wirksam den Einwand der Kartellnichtigkeit ausschließen.
Rechtsanwalt Dr. Uhlenhut:„Die festgestellte Unzulässigkeit der Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen wird zu weiteren Rückforderungen der Wettbewerbsbahnen führen. Aufgrund der unwirksamen Sondertrassenzuschläge und der Rabatte für Zubringertrassen ist mittlerweile auch das TPS ´01 von derartigen Rückforderungen betroffen.“
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Eisenbahnrecht – Genehmigungen für Anschlussbahnen
Beschluss des VG Hamburg vom 30.01.2007 - 8 E 3118/06 -
Die Landeseisenbahnaufsicht (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg) hatte einer Anschlussbahn mehrere Genehmigungen unter Sofortvollzugsanordnung erteilt. Zuvor hatte die DB Netz AG das Zuführgleis zu der Anschlussbahn gesperrt. Die Grundflächen waren von der DB AG an Dritte veräußert worden. Die Wiederaufnahme des Betriebs der Anschlussbahn sollte zugunsten des Grundstücksgeschäfts verhindert werden.
Die DB Netz AG wandte sich mit Eilanträgen an das VG Hamburg gegen die Sofortvollzugsanordnungen betreffend die Betriebsaufnahmeerlaubnis (§ 7a AEG), die Bestätigung des Eisenbahnbetriebsleiters und des Stellvertreters (§ 36 Abs. 2 HambLEG) und die Übertragungsgenehmigung (§ 25 HambLEG).
Das VG Hamburg lehnte sämtliche Eilanträge der DB Netz AG ab. Die DB Netz AG sei bereits nicht antragsbefugt, weil die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung nicht drittschützend seien.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Mit der Entscheidung aus Hamburg steht fest, dass Eisenbahninfrastrukturbetreiber den Betrieb nachgelagerter Anschlussbahnen nicht verhindern können. Damit werden Grundstücksgeschäfte der DB AG erheblich erschwert."
Text der Entscheidung (VG Hamburg) (PDF-Datei ca. 2.545 KB)
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Eisenbahnrecht – Genehmigung als Infrastrukturunternehmen
Urteil des VG Köln vom 26.01.2007 – 18 K 1195/06 -
Das Verwaltungsgericht hatte über die Klage eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG zu entscheiden. Das beklagte Land hatte dem Unternehmen lediglich monatliche Verlängerungen gewährt, die es vom Fortbestand des Pachtvertrages über die Grundstücke abhängig machte.
Das Gericht befand diese Handhabung für rechtswidrig. Ein zivilrechtliche Verfügungsbefugnis (Pachtvertrag) sei keine im Rahmen des § 6 AEG zu berücksichtigende Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Das VG Köln hob die Bescheide des beklagten Landes über die monatliche Genehmigungserteilung auf und verurteilte das Land, den Genehmigungsantrag hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Regel-Geltungshöchstdauer der Genehmigung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens beträgt nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 AEG 50 Jahre.
Artikel Kölner Stadtanzeiger (PDF-Datei ca. 178 KB)
Artikel Oberbergische Volkszeitung (PDF-Datei ca. 232 KB)
Wiehltalbahn vor Gericht (PDF-Datei ca. 95 KB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des OLG Frankfurt vom 10.10.2006 – 11 U 46/05 (Kart) -
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der DB Netz AG zur Rückzahlung überzahlter Trassenkosten durch das LG Frankfurt (Urteil vom 21.09.2005, Az. 3-8 O 16/05, siehe Meldung unten) bestätigt. Darin ist das Trassenpreissystem (TPS) ´98 wegen der dortigen Rabattmöglichkeiten für Unternehmen des DB-Konzerns als diskriminierend und kartell- bzw. eisenbahnrechtswidrig eingestuft worden. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.
Damit liegt die mittlerweile zweite Entscheidung eines OLG nach dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.03.2003, Az. U (Kart) 20/02, siehe Meldung unten) zum TPS ´98 vor. Das LG Frankfurt hatte die DB Netz AG zur Rückzahlung von mehr als 400.000 Euro verurteilt. Die Höhe der Klageforderung ergab sich dabei aus der Differenz aus den nach dem TPS ´98 abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei (rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.
Text der Entscheidung (OLG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 3.519 KB)
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Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
Beschluss des OVG Hamburg vom 28.08.2006 – 2 Bs 80/06 –
Das OVG Hamburg hat in einem Eilverfahren die Betriebspflicht für ein Zuführgleis bestätigt. Die Landeseisenbahnaufsichtsbehörde hatte bereits zur Gewährleistung des Privatgleisanschlusses eingegriffen (siehe Meldung unten). Nachdem die Zuständigkeit auf das Eisenbahn-Bundesamt übergegangen war, hatte dieses ebenfalls eine entsprechende Verfügung erlassen.
Das Gericht leitet die Betriebspflicht aus § 11 AEG her. Sie erstrecke sich auch auf als "Bahnhofsnebengleis" bezeichnete Anlagen. Das AEG kenne einen solchen Begriff nicht. Das Anschlussrecht aus § 13 AEG gewährleiste ebenfalls den betriebsbereiten Zustand des Zuführgleises. Auf angeblich unzumutbare Kosten der Wiederherstellung könne sich das Infrastrukturunternehmen nicht berufen, da es die Beschädigungen hätte verhindern können.
Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Die Entscheidung stärkt erheblich die Rechte der Gleisanschliesser. Der Eisenbahnaufsicht wird ein effektives Eingreifen ermöglicht, wenn Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Zuführgleise verrotten lassen."
Text der Entscheidung (OVG Hamburg) (PDF-Datei ca. 2.782 KB)
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Eisenbahnrecht – Eisenbahnrechtliche Widmung
Beschluss des VG Hamburg vom 15.03.2006 – 8 E 3204/05 -
Das VG Hamburg hatte sich in einem Eilverfahren mit der Frage zu befassen, ob die eisenbahnrechtliche Widmung eines Grundstückes auch nach dessen Veräußerung fortbesteht. Im Rahmen der sog. Widmung werden durch einen Hoheitsakt der öffentliche Zweck eines Grundstückes festgelegt und die Rechte des Eigentümers insoweit begrenzt.
Das VG Hamburg hat nun klargestellt, dass die eisenbahnrechtliche Widmung eines Grundstückes und die damit verbundene Einschränkung des daran bestehenden Privateigentums nicht durch eine Veräußerung des Grundstückes untergehen können. Die Entscheidung des VG Hamburg erstreckt sich dementsprechend auch auf den mit der Widmung verbundenen Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur auf dem Grundstück.
In dem hier entschiedenen Verfahren war demnach die DB Netz AG von den sich aus der Widmung ergebenden Pflichten (noch) nicht entbunden, während die DB AG als Konzernmutter das betroffene Grundstück bereits veräußern wollte.
Ein Untergang der eisenbahnrechtlichen Widmung und der mit ihr verbundenen Rechte kann demnach allein durch eine Entwidmung seitens der zuständigen Eisenbahnbehörde nach § 23 AEG geschehen. Auch aus den Vorschriften über den gutgläubig lastenfreien Erwerb von Grundstücken wegen eines diesbezüglichen Rechtsscheins kann sich nichts anderes ergeben, weil öffentliche Lasten wie die eisenbahnrechtliche Widmung keine im Grundbuch eintragungsfähigen Rechte sind.
Das Gericht hat schließlich noch die Anforderungen an einen rechtlichen Untergang der eisenbahnrechtlichen Widmung im Rahmen einer sog. Funktionslosigkeit umrissen. Es hat dabei ausgeführt, dass für einen solchen Untergang u. a. die jahrzehntelange andere Nutzung des Grundstückes vorliegen müsse, deren Rückgängigmachung als ausgeschlossen erscheine.
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Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.09.2006 – 8 A 10478/05.OVG –
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO – (siehe Meldung unten). Das OVG geht ebenfalls von der Rechtmäßigkeit der Betriebsaufforderung des Eisenbahnbundesamtes gegenüber der DB Netz AG für die Strecke Stromberg - Morbach aus. Es stellt klar, dass die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zum betriebssicheren Vorhalten der Infrastruktur auch eine Wiederherstellungspflicht umfasst. Das formalisierte Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG verbiete sog. schwarze Stilllegungen.
Text der Entscheidung (OVG Rheinland-Pfalz) (PDF-Datei ca. 2.982 KB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98/Trassenpreiszuschläge
Urteil des LG Duisburg vom 15.12.2005 – 21 O 119/04 –
Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren Rechtsstreit um Trassenkosten. Das LG Duisburg wies eine Klage der DB Netz AG gegen eine private Güterbahn auf Nachzahlung einbehaltener Trassenkosten ab. Dies wird u. a. mit der Unzulässigkeit der verlangten Zuschläge für Änderungs- und Kurzfristbestellungen begründet. Derartige Zuschläge seien eisenbahnrechtlich ausgeschlossen.
Die Entscheidung bestätigt zudem einmal mehr die bisherigen Entscheidungen zum TPS ´98. Die private Güterbahn hatte mit einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten nach dem TPS ´98 aufgerechnet. Die darüber hinausgehende Forderung machte sie im Wege der Widerklage geltend, der das Gericht im Wesentlichen stattgab. Der Differenzberechnung legte die Privatbahn das TPS `01 zugrunde.
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.09.2005 – 3-8 O 16/05 –
Die DB Netz AG unterlag in einem weiteren Rechtsstreit um das TPS ´98. Das LG Frankfurt a. M. gab der Klage einer Privatbahn auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten statt. Die Höhe der Klageforderung entsprach der Differenz aus den nach dem TPS ´98 abgerechneten und bezahlten Kosten und den Kosten, die bei (rückwirkender) Anwendung des TPS ´01 entstanden wären.
Text der Entscheidung (LG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 1.3 MB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – TPS ´98
Urteil des LG Berlin vom 09.08.2005 - 102 O 19/05 Kart -
Die DB Netz AG unterlag erneut in einem Rechtsstreit um das TPS ´98. Das LG Berlin gab der Klage einer Privatbahn auf Rückzahlung überzahlter Trassenkosten statt. Die Privatbahn errechnete den Rückzahlungsbetrag anhand des TPS ´01.
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Eisenbahnrecht – Unzulässige Nachberechnung bei Leerlauffrachten
Urteil des LG Hanau vom 28.07.2005 – 5 O 31/05 –
Das LG Frankfurt wies eine Klage der Railion Deutschland AG gegen eine private Güterbahn ab. Für diese hatte die Railion Deutschland AG leere Wagen unter anderem von und zu Werkstätten transportiert. Entsprechend der Bestellung zu "ermäßigten Leerlauffrachten" hatte sie zunächst zu diesen geringeren Entgelten abgerechnet. Anschließend verlangte sie die Differenz zu den höheren "allgemeinen Leerlauffrachten" und machte diese im Klagewege geltend, da es an einem "angemessenen Verhältnis" zu den Lastfahrten im Sinne ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehle.
Das Landgericht hielt bereits für zweifelhaft, ob das Tarifwerk der Klägerin einer Inhaltskontrolle standhalten würde. Die Möglichkeit einer Nachberechnung mache die Kosten für den Kunden unkalkulierbar. Jedenfalls nähmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Fahrten von und zu Werkstätten uneingeschränkt von dem Erfordernis eines "angemessenen Verhältnisses" zwischen Leer- und Lastfahrten aus. Für eine Nachberechnung sei deshalb kein Raum.
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Eisenbahnrecht – Bahnstromstreit II
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 06.07.2005
Die DB Energie GmbH musste auch im Bahnstromstreit II vor dem LG Frankfurt a. M. eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht befand die Bahnstrompreise 2002 für kartell- und eisenbahnrechtswidrig. Bei Fragen zu den Einzelheiten stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Brauner und Dr. Uhlenhut zur Verfügung.
Text der Entscheidung (LG Frankfurt) (PDF-Datei ca. 1.096 KB)
X-Rail.net: 2002 Energy Supply Tariffs of DB Energie held invalid
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Eisenbahnrecht – Betriebspflicht der DB Netz AG für Hunsrückbahn
Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2005 – 8 K 3787/03.KO –
Das VG Koblenz bestätigte die Betriebspflicht der DB Netz AG für die Hunsrückbahn. Es wies die Klage des Unternehmens gegen die Betriebsaufforderung des Eisenbahnbundesamtes für die Strecke Stromberg - Simmern - Morbach ab. Seit April 2003 hatte die DB Netz AG die Strecke wegen technischer Mängel teilweise gesperrt. Ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen beschwerte sich deshalb beim Eisenbahn-Bundesamt. Daraufhin forderte dieses im Oktober 2003 die DB Netz AG auf, die Mängel zu beseitigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Text der Entscheidung (VG Koblenz) (PDF-Datei ca. 116 KB)
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Eisenbahnrecht/Kartellrecht – Bahnstromstreit I
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 15.12.2004 – 3-08 O 72/04 –
DB Energie GmbH unterlag im Bahnstromstreit I vor dem LG Frankfurt a. M. Zugrunde lag eine Klage der DB Energie GmbH auf Restzahlung gegen eine private Güterbahn, die von den Bahnstromrechnungen einen 20%-igen Diskriminierungsabschlag vornahm. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Bahnstrompreissystem ’03/’04 verstößt nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. gegen das kartellrechtliche und das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Rechtsanwalt Dr. Brauner: "Einmal mehr wird deutlich, dass die Infrastrukturen (Trasse und Energie) aus dem Konzernverbund der DB AG herausgelöst werden müssen, weil ansonsten ein Wettbewerb auf der Schiene, der europarechtlich und nach nationalen Vorschriften gewünscht ist, zum Erliegen kommt."
Text der Entscheidung (LG Frankfurt) PDF-Datei ca. 1.382 KB)
DB Energie Artikel Frankfurter Rundschau (PDF-Datei ca. 46 KB)
Handelsblatt.com: Private Bahnen machen Front gegen Strompreise
X-Rail.net: Illegal rail energy prices
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Eisenbahnrecht – Erhalt von Privatgleisanschlüssen
Beschluss des VG Hamburg vom 25.11.2003 – 7 VG 1194/2003 –
Beschluss des OVG Hamburg vom 13.05.2004 – 2 Bs 12/04 –
Die Kündigung von alten Gleisanschlussverträgen und die nachfolgende Beseitigung der Anschlussanlagen durch die DB AG sind leider Realität. Auf landesrechtlicher Grundlage gab nunmehr erstmalig eine Landeseisenbahnaufsichtsbehörde DB-Unternehmen die Gewährleistung des Verbleibs eines Privatgleisanschlusses bis zum Abschluss eines Verfahrens zur Festsetzung der Anschlussbedingungen auf. Erste gerichtliche Entscheidungen aus Hamburg stützten dieses Vorgehen und bekräftigen die Länderkompetenz.
Siehe zum Thema Brauner, Erhalt von Privatgleisanschlüssen gegen den Willen der DB AG – erste Gerichtsentscheidungen aus Hamburg, Bahn-Report 5/2004, S. 22 f.
Text der Entscheidung (VG Hamburg) (PDF-Datei ca. 1.002 KB)
Text der Entscheidung (OVG Hamburg) (PDF-Datei ca. 372 KB)
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Planungsrecht – Gemeindliche Rechte im Wasserstraßenrecht
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.10.2004 – 1 C 10517/04 –
Das OVG Rheinland-Pfalz hatte über die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden. Inhalt des Beschlusses war ein Schleusenneubau im Bereich des Gemeindegebietes. Bei der Errichtung sollten Aushubmassen auf gemeindlichen Grundstücken abgelagert werden. Die Gemeinde wehrte sich gegen die Planfeststellung, da sie das Vorhaben für nicht erforderlich hielt. Weiterhin wollte sie unter anderem die Ablagerung verhindern, obwohl diese aufgrund ihrer Einwendungen bereits reduziert worden war.
Das OVG wies die Klage als unbegründet ab. Die Gemeinde könne keine umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung verlangen, sondern nur die Verletzung subjektiver Rechte geltend machen. Die Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG garantiere keine umfassende gerichtliche Prüfung. Es liege auch keine sog. enteignende Vorwirkung auf ihr Eigentum vor. Den Grundrechtsschutz des Eigentums aus Art. 14 GG komme ihr als Teil der öffentlichen Gewalt ohnehin nicht zugute.
Die Rechte der Gemeinde seien nicht verletzt. Auf die Planungshoheit sei im Rahmen der vorrangigen Fachplanung nach § 38 BauGB hinreichend Rücksicht genommen worden. Dasselbe gelte für das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht. Die Belastung des Eigentums durch die Aushubmassen sei als Einwendung ausgeschlossen, da die Gemeinde sie im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach akzeptiert hatte. Soweit darin eine Abfallbeseitigung liege, die ggf. eine abfallrechtliche Planfeststellung erfordere, werde diese von der sog. Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erfasst.
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Eisenbahnrecht – Trassenpreisstreit II
Die DB Netz AG hat vor einem Landgericht von einem privaten EVU teilweise zurückgehaltene Trassenkosten nach dem TPS `98 eingeklagt. Das Landgericht hat der DB Netz AG in einem Beschluss eine Frist zur Einreichung sämtlicher Rechnungen an die damalige DB Cargo AG unter der Geltung des TPS `98 für die Nutzung ihrer Bahnstrecken im Güterverkehr gesetzt. Ferner muss sie die dadurch faktisch gewährten Rabatte berechnen, damit diese auch den Konkurrenten eingeräumt werden können.
Siehe zu diesem Beschluss näher Brauner/Uhlenhut, Trassenpreisstreit II – 2:0 für Privatbahnen?, Eisenbahn-Revue International 10/2004, S. 279.
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Planungsrecht – Aufnahme in den Krankenhausplan
Beschluss des BVerfG vom 04.03.2004 – 1 BvR 88/00 -
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde war zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan abgelehnt werden kann. Beschwerdeführerin war eine private Krankenhausträgerin.
Ihr Antrag auf Aufnahme war mit der Begründung abgelehnt worden, dem Krankenhaus fehle es an der in Hamburg bevorzugten "breitbasigen Allgemeinversorgung" und einer Not- und Unfallversorgung. Weiterhin werde der Bedarf bereits durch die bestehenden Krankenhäuser gedeckt. Die besonders wirtschaftlichen Leistungen der Beschwerdeführerin könnten die Aufnahme nicht rechtfertigen, da durch die überwiegende Abrechnung über Fallpauschalen in allen Krankenhäusern die gleichen Entgelte anfielen. Das Gebot der Ausgewogenheit der Trägerstruktur gem. § 1 Abs. 1 KHG gebiete nicht die Aufnahme. Der hohe Anteil kommunaler und gemeinnütziger Krankenhäuser bilde eine "gewachsene Struktur".
Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde gegen die abweisenden gerichtlichen Entscheidungen statt. Zur Begründung verwies es zunächst auf den Beschluss des BVerfG vom 14.01.2003 (s. unten). Die Nichtaufnahme komme danach einer Berufswahlbeschränkung gleich und unterliege deshalb strengen grundrechtlichen Anforderungen. Die an die Bedarfsgerechtigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Kostengünstigkeit gestellten Anforderungen seien unverhältnismäßig. Ein Krankenhaus sei bereits dann bedarfsgerecht, wenn es neben oder an Stelle eines anderen den Bedarf decken könne. Anderenfalls würde jeder Neuzugang verhindert. Auch könne hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit nicht auf die Fallpauschalen verwiesen werden, da diese Kriterien anderenfalls irrelevant würden. Weiterhin sei eine breitbasige Versorgung kein maßgebendes Kriterium, da anderenfalls stets größere Häuser bevorzugt würden. Schließlich sei der Hinweis auf gewachsene Strukturen nur eine Erklärung für den status quo, rechtfertige hingegen keine Verfestigung bestehender Zustände.
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Eisenbahnrecht – Gefährdungshaftung des Infrastrukturunternehmers
Urteil des BGH vom 17.02.2004 – VI ZR 69/03 -
Bislang war umstritten, ob nur Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) oder auch Infrastrukturunternehmen der Gefährdungshaftung gem. § 1 HPflG unterliegen. Anlass der Entscheidung war die Klage eines EVU, dessen Triebwagen mit einem auf den Schienen liegenden Felsbrocken kollidiert und hierdurch beschädigt worden war. Der BGH stellt nunmehr klar, dass auch das Infrastrukturunternehmen als Betriebsunternehmer im Sinne des Haftpflichtgesetzes anzusehen ist, mit der Folge, dass er für Personen- und Sachschäden, deren Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt, ohne Verschulden haftet. Neben Fällen wie dem hier entschiedenen betrifft dies auch Unfälle aufgrund falsch gestellter Weichen oder Signale sowie missverständlicher Rangiervereinbarungen.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 101 KB)
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Eisenbahnrecht
Diskriminierungsfreier Netzzugang, GSM-R als Netzzugangskriterium, Betriebspflicht
Eine Privatbahn hat Klage gegen die DB Netz AG wegen der beabsichtigten Einführung des digitalen Zugfunks anhängig gemacht. Sie wendet sich gegen die "Migrationsstrategie" der DB und ist der Ansicht, die Ausrüstung mit bimodalen Geräten für die Einführungsphase könne nicht verlangt werden. Aufgrund der eisenbahnrechtlichen Betriebspflicht sei das analoge Zugfunknetz bis zur flächendeckenden Errichtung des digitalen Netzes aufrecht zu erhalten. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene sei die Ausrüstung mit GSM-R-Geräten vorgeschrieben.
Siehe zum Thema Uhlenhut, Technische Netzzugangskriterien am Beispiel von GSM-R, Eisenbahn-Revue International 2004, S. 286 f.
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Vergaberecht
Korruptionsverdacht wegen möglichen Zusammenhangs zwischen Verkehrs- und Beratervertrag
Nach jüngsten Presseberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den Vorstandsvorsitzenden der DB Hartmut Mehdorn und den früheren brandenburgischen Verkehrsminister und heutigen Berater der DB Hartmut Meyer. Grundlage der Ermittlungen ist offenbar der zwischenzeitlich auch von der EU-Kommission beanstandete Verkehrsvertrag zwischen der DB und Brandenburg, der noch in der Amtszeit von Hartmut Meyer ohne vorherige Ausschreibung geschlossen worden war. Hierzu steht der zwischen der DB und Hartmut Meyer anschließend geschlossene Beratervertrag für die Staatsanwaltschaft in einem auffälligen zeitlichen Zusammenhang.
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Kartellrecht - Trassenpreisstreit
Beschluß des BGH vom 10.02.2004 - KZR 9/03 -
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der DB Netz AG gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.03.2003 (siehe die Meldung weiter unten) zurückgewiesen. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass Trassenpreisregelungen auf der Grundlage des TPS ´98 wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot nichtig sind.
Siehe zum Thema Brauner, Berufungsurteil im Trassenpreisstreit – oder "Vom ewigen Unterliegen", Eisenbahn-Revue International 2003, 278 f.; Brauner/Sattler, Trassenpreissysteme der DB – zum rechtlichen Umgang mit der Vergangenheit, Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.
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Planungsrecht – Konkurrentenschutz in der Krankenhausplanung
Beschluss des BVerfG vom 14.01.2004 – 1 BvR 506/03 -
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde war zu entscheiden, ob ein Krankenhaus, das nicht in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurde, die Aufnahme eines anderen Krankenhauses anfechten kann. D as hat das BVerfG bejaht.
Gegen die Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses hatte die Beschwerdeführerin Widerspruch erhoben. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht lehnten insoweit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Feststellung einer aufschiebenden Wirkung ab, da die Beschwerdeführerin durch die Aufnahme nicht in eigenen Rechten verletzt sein könne. Sie habe nur ein Recht auf fehlerfreie Entscheidung über ihre eigene Auswahl.
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidungen stattgegeben. Die Aufnahme eines konkurrierenden Bewerbers treffe ein Krankenhaus wie eine Berufszulassungsbeschränkung. Um die dadurch betroffenen Rechte effektiv wahren zu können, müsse die Aufnahme für Konkurrenten anfechtbar sein. Nach einer solchen Entscheidung kämen Gründe für die eigene Aufnahme zu spät. Zudem drohten bei nachträglichen Änderungen Fehlinvestitionen öffentlicher Fördermittel und Regressansprüche gegen die zuständigen Behörden. Schließlich stelle die Entscheidung für ein Krankenhaus immer auch eine solche gegen die Konkurrenten dar. Es handele sich somit um eine typische Konkurrenzsituation, in der die Rechtsprechung Konkurrentenklagen anerkenne. -
Öffentliches Baurecht – Rücksichtnahme bei aufgegebener Nutzung
Beschluss des BVerwG vom 06.01.2004 – 4 B 72.03 -
Im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war zu untersuchen, ob auf eine genehmigte und zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Nutzung Rücksicht zu nehmen ist. Im Wege einer Anfechtungsklage machte ein Nachbar die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme geltend. Dabei hatte er sein Grundstück über zwei Jahre nicht mehr für Wohnzwecke genutzt.
In der Berufungsinstanz hatte der VGH BW eine Berücksichtigung im Rahmen der Rücksichtnahme abgelehnt. Es sei nach der Verkehrsauffassung nicht mehr mit der Wiederaufnahme zu rechnen. Der VGH berief sich dabei auf die Dauer der Nichtnutzung. Weiterhin stehe das Gebäude in einer heruntergekommenen Gegend "wie eine Insel". Schließlich hatte ein Planfeststellungsbeschluss den Abriss vorgesehen. Da aus diesen Gründen nicht mehr mit der Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen sei, könne die Art der Nutzung nicht bei der Frage der Rücksichtnahme zugrunde gelegt werden. Das BVerwG ließ diese Argumentation unbeanstandet.
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Eisenbahnrecht
Beschluß des VG Koblenz vom 28.11.2003 - 8 L 2921/03.KO -
Das EBA gab der DB Netz AG unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung von Zwangsgeld auf, den Betrieb von (näher bestimmten) Streckenabschnitten unverzüglich sicher wieder aufzunehmen. Die DB Netz AG hatte nach Feststellung angeblicher Sicherheitsmängel die gesamte Strecke zunächst "betrieblich gesperrt", ohne gleichzeitig ein Stillegungsverfahren nach § 11 AEG einzuleiten. Das VG Koblenz sah hierin einen Verstoß gegen Bestimmungen des AEG, so dass das EBA auf der Grundlage von §§ 5a Abs. 2, 5 Abs. 1 AEG zum Einschreiten befugt gewesen sei. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Infrastruktur nach § 4 Abs. 1 AEG gelte bis zur Genehmigung einer etwa beantragten dauernden Einstellung des Betriebs (§ 11 Abs. 2 S. 3 AEG). Sie stehe insbesondere auch nicht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Rentabilität. Jede auch nur vorübergehende Stillegung sei wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 AEG illegal.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 749 KB)
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Eisenbahnrecht
Diskriminierungsfreier Netzzugang, Betriebspflicht
Auf die Beschwerde eines Mitgliedunternehmens des Netzwerkes Privatbahnen hat das Netzzugangsreferat des Eisenbahn-Bundesamtes ein Netzzugangsverfahren von Amts wegen eingeleitet (Az. 15 Nz 063-03). Das im Gütertransport tätige EVU hält es für diskriminierend, dass die DB Netz AG in Brunsbüttel Fahrdienstpersonal der Railion Deutschland AG einsetzt. Nach Ende der "üblichen Dienstzeit" konnten verspätete Transporte in Brunsbüttel nicht mehr abgewickelt werden. Das EVU sieht hierin auch einen Verstoß gegen die aus § 4 Abs. 1 AEG folgende Betriebspflicht der DB Netz AG.
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Vergaberecht
Abgrenzung: Staatliche Verantwortung – unternehmerisches Risiko
Die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft mbH (KEG) stellte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist im SPNV-Vergabeverfahren "Nordharznetz" einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Magdeburg. Zuvor hatte es die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) abgelehnt, die Ausschreibung aufzuheben und nach Korrektur der Vergabebedingungen zu wiederholen bzw. die Vergabebedingungen innerhalb der laufenden Ausschreibung zu korrigieren und die Angebotsfrist angemessen zu verlängern. Auch die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geäußerten erheblichen Bedenken blieben bei der NASA ungehört.
Die KEG wendet gegen die Ausschreibung ein, auf der Grundlage der von der NASA vorgegebenen Vergabebedingungen sei ein EVU außerstande, ein nach kaufmännischen Grundsätzen solide kalkuliertes Angebot abzugeben. Hierfür seien zwei Regelungen maßgeblich, nämlich
- die Vorgabe, wonach das Angebot so zu alkulieren ist, dass lediglich die Infrastrukturkosten, soweit sie auf den Regionalisierungsfaktor entfallen, an den Aufgabenträger durchgereicht werden können und im übrigen (Trassen- und Stationskosten) vom Auftragnehmer zu tragen sind sowie
- die unzureichende Ausstattung der Bieter mit (zudem zweifelhaftem) Datenmaterial über die zu erwartenden Fahrgastzahlen.
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Öffentliches Baurecht – Abstandflächen bei Gauben
Urteil des OVG Berlin vom 28.11.2003 – OVG 2 B 15.99 –
Das OVG Berlin hatte im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung über die Abstandflächen bei einer Dachgaube zu entscheiden. Die Gaube hatte über drei Viertel der Breite der darunter liegenden Hauswand. Sie setzte unmittelbar auf dieser Außenwand auf. Im Rahmen der Baugenehmigung war die Höhe der Gaube nach der Regelung für Hausgiebel gem. § 6 Abs. 4 S. 5 BauO-BE nur zu einem Drittel bei der Berechnung der Abstandfläche berücksichtigt worden.
Das OVG folgte dem nicht. Es handele sich bei Gauben auch dann um "Dachaufbauten", wenn sie auf der Außenwand aufsetzten. Giebel im Sinne von § 6 Abs. 4 S. 4 Nr. 1, S. 5 BauO-BE seien nur die Flächen des durchgehenden Hausgiebels. Die Voraussetzungen für eine bloße Drittelanrechnung für den Dachaufbau gem. § 6 Abs. 4 S. 5 BauO-BE seien ebenfalls nicht erfüllt. Die Vorschrift gelte nur für Dachaufbauten von unter der Hälfte der Breite der darunter liegenden Wand, die zugleich mindestens 50 cm hinter diese Außenwand zurückspringen. Die Klage hatte trotz des daraus folgenden Verstoßes gegen Abstandflächenrecht keinen Erfolg. Dem OVG fehlte für eine Nachbarrechtsverletzung die Belastung des Nachbarn, da der betroffene Grundstücksbereich nicht bebaubar sei.
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Öffentliches Baurecht – Sonderbaufläche Windenergie
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 11.03.2004 – 8 A 10189/04 -
Im Rahmen einer Klage auf Baugenehmigung für eine Windenergieanlage war die Wirksamkeit eines Bebauungsplans zu prüfen. Der Flächennutzungsplan wies im Bereich des Vorhabens eine Konzentrationsfläche für Windenergie aus. Abweichend davon setzte der Bebauungsplan für einen Großteil dieser Fläche Landwirtschaft fest.
Das OVG nahm in Übereinstimmung mit dem VG die Nichtigkeit des Bebauungsplans an, dessen Festsetzungen dem Vorhaben somit nicht entgegenstanden. Zwar müsse bei der Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan die Windenergie nicht besonders gefördert werden. Die Ausschlusswirkung solcher Zonen für Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächen über § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB setzte jedoch voraus, dass sich diese Nutzung innerhalb der Flächen gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen könne. Diesen Vorrang habe die Ortsgemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans missachtet. Weiterhin liege ein Verstoß gegen das Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB vor, da der Grundgehalt der Ausweisung im Flächennutzungsplan konterkariert werde.
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Öffentliches Baurecht – Windenergieanlagen im Außenbereich
Urteil des OVG Niedersachsen vom 28.01.2004 – 9 LB 10/02 -
Im Rahmen einer Klage auf Baugenehmigung für eine Windenergieanlage war die Wirksamkeit eines Flächennutzungsplans zu prüfen. Die darin ausgewiesenen Vorrang- und Ausschlussflächen konnten der Zulässigkeit der Anlage gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegenstehen.
Der Flächennutzungsplan wies nur eine sehr kleine Vorrangfläche aus, die maximal 3 Windenergieanlagen ermöglicht hätte. Das führte nach Ansicht des Senats nur zur Teil-Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans. Unwirksam sei die Beschränkung auf eine von 15 möglichen Vorrangflächen. Die Ausweisung bloß einer dieser möglichen Fläche für Windenergieanlagen sei von der planerischen Absicht geprägt, eine bloße Negativplanung zur Verhinderung solcher Anlagen durchzuführen. Insoweit liege ein Abwägungsfehler vor.
Wirksam sei hingegen die Ausweisung der Ausschlussflächen. Bei einer Unterscheidung von Ausschluss- und Potenzialflächen im Flächennutzungsplan komme eine solche Teilwirksamkeit in Betracht. Der Klage blieb deshalb erfolglos, da die vorgesehene Anlage im Bereich einer Ausschlussfläche lag.
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Kartellrecht - Trassenpreisstreit
Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 19.03.2003 – U (Kart) 20/02 -
Die DB Netz AG ist im Trassenpreisstreit nun auch in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf unterlegen. Zugrunde lag eine Klage der DB Netz AG gegen ein EVU auf Zahlung noch offener Rechnungsbeträge, die auf der Grundlage des damals geltenden TPS ´98 berechnet waren. (siehe auch unten LG Düsseldorf, Urt. v. 19.06.2002)
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies nun auch die von der DB Netz AG eingelegte Berufung mit Urteil vom 19.03.2003 zurück. Die Vergütungsregelung der Parteien, die auf das TPS ´98 Bezug nimmt, sei wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB (und zudem des § 19 Abs.1, Abs. 4 Nr. 1 GWB) nichtig.
Es wird erwartet, dass eine erhebliche Rückforderungswelle auf die DB Netz AG zukommt. Die ersten EVU verlangen bereits - ermuntert durch die jüngste Entscheidung - die Erstattung überzahlter Trassenkosten, und zwar in Höhe der Differenz, berechnet nach TPS ´98 und dem günstigeren TPS ´01 für die Zeit zwischen 1998 und 2001.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 204 KB)
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Energierecht/Eisenbahnrecht
Bahnstromversorgung
Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen haben sich wegen des neuen Bahnstrompreissystems (BPS ´03) an das Bundeskartellamt gewandt. Sie sind der Ansicht, dass das BPS ´03 gegen §§ 19, 20 GWB verstößt und sie gegenüber DB-Unternehmen wie das damalige Trassenpreissystem ´98 benachteiligt. Die Bedingungen der in der letzten Zeit von der DB Energie GmbH zur Unterschrift durch die EVU versandten Rahmenstromlieferverträge würden bei ihnen auch einen nicht leistbaren Aufwand verursachen. Hierin sehen die Unternehmen eine nicht gerechtfertigte Behinderung ihrer Teilnahme am Eisenbahnverkehrsmarkt. Sie haben von der Unterzeichnung dieser Verträge abgesehen.
Siehe zum Thema Richter, Wettbewerb unplugged? Das neue Bahnstrompreis-System stößt bei Privatbahnen auf Ablehnung, Bahn-Report 2003, 8 f.
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Eisenbahnrecht
Fahrzeugabnahme
Durch eine Anweisung nach § 2 Abs. 4 EBO vom 30.01.2003 an die bundeseigenen EVU versucht das Eisenbahn-Bundesamt selber festzulegen, welche Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen nach § 32 EBO abnahmepflichtig sein sollen. Hiermit wird offensichtlich versucht, die Entscheidungen des OVG NRW vom 31.01.2002 und des BVerwG vom 30.05.2002 (s. hierzu unten) zu entwerten. Es ist zu vernehmen, dass auch die Eisenbahnaufsichten der Länder für ihren Zuständigkeitsbereich (nichtbundeseigene Eisenbahnen) ähnlich vorgehen könnten. Es ist daher dringend anzuraten, gegen derartige Anweisungen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um den Eintritt der Bestandskraft einer solchen Anweisung zu verhindern.
Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
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Eisenbahnrecht
Beschluß des LG Nürnberg-Fürth vom 03.12.2002 – 9 O 10320/02 -
Das Gericht gab dem Eilantrag eines Mitgliedunternehmens des Netzwerks Privatbahnen statt und gab der DB Cargo AG per einstweiliger Verfügung die Zuführung/Abholung von leeren/vollen Kesselwagenzügen zwischen der Übergabestelle und dem Gleisanschluß im Hafen Fürth auf.
Die DB Cargo AG, die die ausschließliche Betriebsführung im Hafen Fürth innehat, weigerte sich, ihren gegenüber der NE-Bahn übernommenen vertraglichen Pflichten nachzukommen und wollte die Bedienung im Hafen vom vorherigen Abschluß eines zusätzlichen sog. Schnittstellenvertrags abhängig machen. Dieses Verhalten der DB Cargo AG führte zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe der NE-Bahn und des Tanklagers im Hafengebiet.
Siehe zum Thema Kühlwetter/Brauner, Die "letzte Meile" – Eisenbahn- und wettbewerbsrechtliche Betrachtung des Zugangs zu Hafenbahnen mit Fallbeispiel, Eisenbahn-Revue International 2003, 138 ff.
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Energierecht/Eisenbahnrecht
Bahnstromversorgung
Energieversorger und NE-Bahnen haben ein Gutachten über die technische Machbarkeit der Bahnstromversorgung durch Dritte in Auftrag gegeben.
Mitgliedsunternehmen des Netzwerks Privatbahnen verlangen von der DB Energie GmbH schon seit längerer Zeit, die Durchleitung billigeren Stroms anderer Energieversorger zu gewährleisten. Sie stützen sich dabei auf Netznutzungsansprüche nach dem Energiewirtschaftsrecht und dem Eisenbahnrecht.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Angelegenheit befasst.
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Bauvertragsrecht
Klausel "Vergütung nur bei schriftlichem Nachtragsauftrag" unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.11.2003 (VII ZR 53/03) eine AGB-Klausel, derzufolge Nachforderungen des Bauunternehmers ausgeschlossen sein sollen, wenn diesen kein schriftlicher Zusatz- oder Nachtragsauftrag zugrunde liegt, gem. § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) für unwirksam erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Ausschluss aller gesetzlichen Ansprüche sowie der aus § 2 Nr. 8 VOB/B den Unternehmer unangemessen benachteilige. Konsequenz daraus ist, dass die gesetzlichen Ansprüche bestehen bleiben.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 109 KB)
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Vergaberecht
Korruptionsverdacht wegen möglichen Zusammenhangs zwischen Verkehrs- und Beratervertrag
Nach jüngsten Presseberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den Vorstandsvorsitzenden der DB Hartmut Mehdorn und den früheren brandenburgischen Verkehrsminister und heutigen Berater der DB Hartmut Meyer. Grundlage der Ermittlungen ist offenbar der zwischenzeitlich auch von der EU-Kommission beanstandete Verkehrsvertrag zwischen der DB und Brandenburg, der noch in der Amtszeit von Hartmut Meyer ohne vorherige Ausschreibung geschlossen worden war. Hierzu steht der zwischen der DB und Hartmut Meyer anschließend geschlossene Beratervertrag für die Staatsanwaltschaft in einem auffälligen zeitlichen Zusammenhang.
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Vergaberecht
Abgrenzung: Staatliche Verantwortung – unternehmerisches Risiko
Die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft mbH (KEG) stellte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist im SPNV-Vergabeverfahren "Nordharznetz" einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Magdeburg. Zuvor hatte es die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) abgelehnt, die Ausschreibung aufzuheben und nach Korrektur der Vergabebedingungen zu wiederholen bzw. die Vergabebedingungen innerhalb der laufenden Ausschreibung zu korrigieren und die Angebotsfrist angemessen zu verlängern. Auch die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geäußerten erheblichen Bedenken blieben bei der NASA ungehört.
Die KEG wendet gegen die Ausschreibung ein, auf der Grundlage der von der NASA vorgegebenen Vergabebedingungen sei ein EVU außerstande, ein nach kaufmännischen Grundsätzen solide kalkuliertes Angebot abzugeben. Hierfür seien zwei Regelungen maßgeblich, nämlich
- die Vorgabe, wonach das Angebot so zu kalkulieren ist, dass lediglich die Infrastrukturkosten, soweit sie auf den Regionalisierungsfaktor entfallen, an den Aufgabenträger durchgereicht werden können und im übrigen (Trassen- und Stationskosten) vom Auftragnehmer zu tragen sind sowie
- die unzureichende Ausstattung der Bieter mit ( zudem zweifelhaftem) Datenmaterial über die zu erwartenden Fahrgastzahlen.
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Eisenbahnrecht
Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.09.2002 – 7 B 11247/02.OVG -
Das Gericht wies zwar die Beschwerde der Bundesrepublik (Eisenbahn-Bundesamt) gegen den nachfolgend aufgeführten Beschluß des VG Koblenz wegen zwischenzeitlichen Entfalls des Rechtsschutzinteresses des beigeladenen Eisenbahnverkehrsunternehmens zurück. Es lies jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG Koblenz erkennen. Nach Auffassung des OVG spricht vielmehr einiges dafür, dass die Entscheidung über das "Ob" der Nutzung öffentlicher Eisenbahninfrastruktur i. S. d. § 14 Abs. 1 AEG als erste Prüfungsstufe neben der Frage der diskriminierungsfreien Benutzung steht. Diese Ansicht wird von Eisenbahn-Bundesamt und in der Literatur vertreten. Weitere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Inhalt und Reichweite von § 14 AEG sind zu erwarten.
Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja oder nein? Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus Paragraph 14 AEG, Internationales Verkehrswesen 2002, 492 ff.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 196 KB)
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Eisenbahnrecht
Beschluß des VG Koblenz vom 24.07.2002 - 3 L 1900/02.KO -
Das Gericht gab dem Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegen eine Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes statt. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte dem Unternehmen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Verpflichtung auferlegt, einem Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zugang zu einer bestimmten Strecke außerhalb der sog. Regelbetriebszeit zu gewähren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Siehe zum Thema Brauner/Kühlwetter, Diskriminierung ja oder nein? Inhalt und Reichweite des "Netzzugangsanspruchs" aus Paragraph 14 AEG, Internationales Verkehrswesen 2002, 492 ff.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 37 KB)
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Vergaberecht
Beschluß des OLG Düsseldorf vom 26.07.2002 - Verg 22/02 -
Das Gericht hob auf die sofortige Beschwerde der Aufgabenträger die Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf (s. u.) auf und verwarf den Nachprüfungsantrag, weil dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bezüglich der vor der Vergabekammer geltend gemachten Rechtsfehler im konkreten Fall die Antragsbefugnis fehlte. Wesentlich ist jedoch, dass auch das OLG den Wettbewerbsgedanken im SPNV nachhaltig bestätigt und dabei die Argumentation der Vergabekammer stützt.
Siehe zum Thema Brauner/Sattler/Kühlwetter, Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr – Konsequenzen aus jüngsten vergaberechtlichen Entscheidungen, Bahn-Report 5/2002 sowie Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 296 ff.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 66 KB)
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Vergaberecht
Die Vergabekammer Magdeburg hat mit Beschluß vom 06.06.2002 - Az. 33-32571/07 VK 05/02 MD - (rechtskräftig) auf Antrag zweier EVU den Abschluß eines Verkehrsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Regio ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren untersagt. Der Fall hatte Ende März für Aufsehen gesorgt, nachdem über die Medien bekannt geworden war, dass das Verkehrsministerium der DB Regio fast den gesamten SPNV im Lande überlassen wollte. Günstigere Angebote anderer EVU waren dabei übergangen worden mit der Argumentation, die Vergabestelle könne frei entscheiden, ob sie ausschreiben wolle oder nicht.
In der o.g. Entscheidung stellt die Vergabekammer nunmehr klar, dass Verkehrsleistungen im SPNV ausschreibungspflichtig sind. Insbesondere sei der Vorrang der Losvergabe, also der Aufteilung eines größeren Netzes in kleinere Einheiten zu beachten.
Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 76 KB)
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Kartellrecht
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.06.2002 - 340 (Kart) 108/01 -
Das LG Düsseldorf hat der Abrechnung der Trassenbenutzungsentgelte durch die DB Netz nach TPS 98 nunmehr eine deutliche Absage erteilt. Streitig waren die Differenzbeträge zwischen TPS 98 und TPS 01 für den Zeitraum von März 2000 bis März 2001. Wie bereits zuvor das BKartAmt bezeichnet das Gericht die TPS 98 als diskriminierend gegenüber kleineren EVU. Außerdem habe DB Netz nicht darlegen können, dass die Preisgestaltung den Billigkeitsgrundsätzen des § 7 Abs. 3 EIBV entspricht.
Relevanz hat das Urteil vor allem für die Fälle, in denen noch Forderungen der DB Netz offen stehen; sie können mit überzahlten Beträgen aus den Jahren 1999 bis März 2001 verrechnet werden. Vieles spricht dafür, dass die in dieser Zeit überzahlten Beträge auch erstattet verlangt werden können.
Siehe zum Thema Brauner/Sattler, Trassenpreissysteme der DB – zum rechtlichen Umgang mit der Vergangenheit, Eisenbahn-Revue International 2001, 462 ff.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 31 KB)
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Eisenbahnrecht
Beschluß des BVerwG vom 30.05.2002 - 3 B 72.02 -
Das Gericht bestätigt das Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 - 20 A 1501/01 – zur fehlenden Abnahmepflicht nach § 32 EBO für Fahrzeugumbauten (s. u.). Es weist die auf Grundsatzbedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Eisenbahn-Bundesamtes gegen das Urteil des OVG NRW als unbegründet zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
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Vergaberecht
Die Vergabekammer Magdeburg hat mit Beschluß vom 06.06.2002 - Az. 33-32571/07 VK 05/02 MD - (rechtskräftig) auf Antrag zweier EVU den Abschluß eines Verkehrsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Regio ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren untersagt. Der Fall hatte Ende März für Aufsehen gesorgt, nachdem über die Medien bekannt geworden war, dass das Verkehrsministerium der DB Regio fast den gesamten SPNV im Lande überlassen wollte. Günstigere Angebote anderer EVU waren dabei übergangen worden mit der Argumentation, die Vergabestelle könne frei entscheiden, ob sie ausschreiben wolle oder nicht.
In der o.g. Entscheidung stellt die Vergabekammer nunmehr klar, dass Verkehrsleistungen im SPNV ausschreibungspflichtig sind. Insbesondere sei der Vorrang der Losvergabe, also der Aufteilung eines größeren Netzes in kleinere Einheiten zu beachten.
Siehe zum Thema auch Brauner/Sattler, De-facto-Vergabe oder Auftragsvergabe des SPNV im Wettbewerb?, Eisenbahn-Revue International 2002, 297 ff.
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Eisenbahnrecht
Urteil des VG Aachen vom 23.04.2002 - 2 K 1262/01 -
zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO
Das Gericht widerspricht der Ansicht des beklagten Landes NRW, UIC 518 enthalte eine anerkannte Regel der Technik für die Abnahme von Lokomotiven hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die einen Sicherheitsabschlag von 10% der tatsächlich laufsicheren Höchstgeschwindigkeit vorsieht.
Anmerkungen zu diesem Urteil von Kühlwetter/Brauner finden Sie in der nächsten Ausgabe der Eisenbahn-Revue International.
Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung der Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt 518 als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue International 2001, 85 ff.
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Vergaberecht
In dem aktuellen Beschluss vom 18.04.2002 - VK 5/02-L - stützt die Vergabekammer Düsseldorf unsere Ansicht (s.u.), wonach Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vergabepflichtig sind. Zusammengefasst besagt die nicht rechtskräftige Entscheidung (sofortige Beschwerde wurde eingelegt) außerdem folgendes:
- Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist nicht durch § 15 AEG ausgeschlossen.
- Staatliche Zuwendungen einzelner Bieter müssen bei dem Vergleich der Angebote neutralisiert werden.
- Das offene Verfahren ist vorrangig anzuwenden, das Verhandlungsverfahren nur in Ausnahmefällen, da die geforderte Leistung beschreibbar ist, auch wenn die Finanzierung noch nicht endgültig geklärt ist.
Text der Entscheidung (PDF-Datei ca. 95 KB) -
Eisenbahnrecht
Beschluss des LG Kiel vom 14.03.2002 - 14 O 39/02 -
Das Gericht untersagt per einstweiliger Verfügung der DB Netz AG die einzige öffentliche Gleisverbindung des EVU zur Kundin im Wege von Baumaßnahmen zu sperren.
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Eisenbahnrecht
Urteil des OVG NRW vom 31.01.2002 - 20 A 1501/01 –
zu Fragen der Abnahmepflicht nach § 32 EBO für eine Änderung sicherheitsrelevanter Komponenten von Kesselwagen
Das OVG NRW widerspricht der Ansicht des Eisenbahn-Bundesamtes, ein neues Fahrzeug i. S. d. § 32 EBO entstehe schon bei der Veränderung sicherheitsrelevanter Teile, weil das veränderte Fahrzeug von der ursprünglichen Abnahme nicht mehr gedeckt sei. Das Gericht legt hiermit einen weitreichenden Bestandsschutz für ursprünglich abgenommene Eisenbahnfahrzeuge fest.
Siehe zum Thema auch Kühlwetter/Brauner, Ende der Komponenten- und Umbauabnahme durch Eisenbahn-Aufsichtsbehörden nach § 32 EBO, Eisenbahn-Revue International 2002, 251 ff.
Der Text des hier veröffentlichten Urteils ist gekürzt. Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht denen des amtlichen Urteilsumdrucks.
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Eisenbahnrecht
Beschluss des VG Koblenz vom 14.01.2002 – 8 K 534/01.KO –
zu Fragen der Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen nach §§ 2, 32 EBO
Das VG Koblenz erkennt in dem nachfolgend veröffentlichten Beschluss einen Anspruch des EVU auf Abnahme einer Lok an. Es geht davon aus, dass ORE B 55 und UIC 518 keine anerkannten Regeln der Technik für die Abnahme einer dreiachsigen Rangierlok ohne Drehgestelle sind bzw. diese Regeln, wären sie anerkannt, nicht einschlägig sind.
Siehe zum Thema auch Brauner/Kühlwetter, Die Bedeutung der Summe der Radsatz-Führungskräfte bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen durch das EBA oder Das UIC-Merkblatt 518 als "anerkannte Regel der Technik"?, Eisenbahn-Revue International 2001, 85 ff.
Der Text der hier veröffentlichten Entscheidung ist gekürzt. Die Seitenzahlen entsprechen daher nicht denen des amtlichen Entscheidungsumdrucks.
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